Kluge Textprobe:
Beispiel 1:
Vorher: Welchen Abschluss ein Schüler oder eine Schülerin erreicht, richtet sich nach den Noten im Abschlusszeugnis der Klasse 10 bzw. 9. Jeder dieser Abschlüsse kann erworben werden an:
- einer Hauptschule
(Die Klasse 10 der Hauptschule wird als Klasse 10 Typ A und Typ B angeboten. Für den mittleren Abschluss (ob mit oder ohne Berechtigung, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen) muss die Klasse 10 Typ B besucht werden.)
- einer Realschule
- einer Gesamtschule
- einem Gymnasium
(Die Sekundarstufe I des Gymnasiums endet nach der Klasse 9 und kann mit einem Abschluss beendet werden, der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 entspricht.)
Nachher: Jeder dieser Abschlüsse kann an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien erworben werden. Welchen Abschluss ein Schüler oder eine Schülerin erreicht, entscheiden die Noten im Zeugnis der 10. bzw. 9. Klasse.
Mittlerer Abschluss an Hauptschulen nur in „Klasse 10 Typ B“: An Hauptschulen wird die zehnte Klasse als „Klasse 10 Typ A“ und „Typ B“ angeboten. Um hier den mittleren Abschluss zu erreichen, muss der oder die Jugendliche die „Klasse 10 Typ B“ besuchen – auch wenn er oder sie keine Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe erwerben will.
Abschluss nach Klasse 9 am Gymnasium: Wer das Gymnasium nach der 9. Klasse mit erfolgreichem Zeugnis verlässt, hat nun einen Abschluss, der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 entspricht.
Beispiel 2:
Vorher:
Nachher:
