Freundlicher vermieten – ganz ohne Gutsherrenart

Vorher: Wie wir Ihnen bereits mitteilen ließen, ist man bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Von daher möchten wir Sie vor der Aufbauschung etwa möglicher geringfügiger Beeinträchtigungen warnen. Wenn und soweit wider Erwarten Lärmbelästigungen über ein hinzunehmendes Maß hinaus eintreten sollten, wird in jedem einzelnen Fall zu prüfen sein, ob und in welchem Ausmaß eine Minderung adäquat sein könnte. Wenn Sie die Miete künftig nur noch unter dem Vorbehalt einer Minderung zahlen wollen, ist dies unsererseits nicht verhinderbar. In der Hinnahme einer solchen Vorgehensweise darf jedoch keineswegs unsere pauschale Zustimmung gesehen werden. Einseitige Kürzungen des Mietzinses werden von uns nicht akzeptiert werden.

Nachher: Wir bemühen uns wirklich, Sie durch die Baustelle möglichst wenig zu belästigen. Für leichtere Beeinträchtigungen möchten wir uns schon jetzt entschuldigen. Sollte der Lärm ein akzeptables Maß überschreiten, würden wir gern mit Ihnen besprechen, wie weit die Miete hierfür zu mindern ist. Um einen juristischen Streit vorab zu vermeiden, bitten wir Sie daher, auf einseitige Kürzungen zu verzichten.