Recht & in Ordnung:
Klar in der Sache und freundlich zu den Menschen!

Beispiel 1:

Vorher: "Den Auflagen der Sondernutzung ist immer, auch durch ausführende Unternehmen, zwingend Folge zu leisten. Weiterhin ist die Sicherung der Nutzungsfläche gem. den Auflagen von Beginn und bis zur Beendigung der Sondernutzung beizubehalten. Ich beabsichtige, die zwingende Einhaltung der Auflagen der Sondernutzungsgenehmigung auf ordnungsrechtlichem Wege zu fordern. Gemäß § 18 i. V. mit § 22 StrWG NW bin ich hierzu berechtigt. (...) Von weiteren ordnungsrechtlichen Schritten werde ich absehen, wenn bis zu dem o. g. Termin den Auflagen meiner Sondernutzungsgenehmigung Folge geleistet wird."

Nachher: "Die betroffenen Flächen sind unbedingt zu sichern, solange die Sondernutzung anhält. Die Auflagen sind kontinuierlich durch alle Beteiligten einzuhalten, auch durch die von Ihnen beauftragten Unternehmen. (...) Sollte ich von Ihnen bis dahin keine Rückmeldung erhalten, behalte ich mir vor, gemäß § 18 i. V. mit § 22 StrWG NW weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um die Sicherheit der Passantinnen und Passanten zu gewährleisten."

Beispiel 2:

Vorher: "(...) Seitens des Amtes wurden die Kosten ermittelt, die entstehen, wenn das Amt eine Gesamtwiederherstellung einschließlich der von Ihnen zu zahlenden Beseitigung der Mängel bzw. Aufhebung der Sachlage durch eine zugelassene Fachfirma beauftragt. Diese Kostenermittlung wurde Ihnen am 24.12.15 per Telefax zur Verfügung gestellt. Bislang liegt dem Amt hierzu keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung bzw. Stellungnahme Ihrerseits vor. Ich darf Sie daher bitten, sich bis zum o. g. Termin in dieser Angelegenheit schriftlich zu äußern."

Nachher: "Um die Mängel zu beseitigen, kann die Kommune auch eine Fachfirma beauftragen. Die Ihnen dadurch entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte der Aufstellung, die wir Ihnen am 24.12.2015 per Telefax zugeschickt haben. Bislang liegt uns hierzu von Ihnen keine Stellungnahme vor. Ich bitte Sie, sich bis zum genannten Termin schriftlich zu äußern, damit wir den Vorgang zügig zur Zufriedenheit aller Beteiligten bearbeiten können."